hallo
ist es möglich mit boxtogo pro
anrufe mitzuschneiden-aufnehmen um sie später anhören zu können.
mein equipment
fritz box 7490- VoIP Telefonanlage
mfg
anrufe mitschneiden
Moderator: almisoft
Re: anrufe mitschneiden
Abgesehen davon, dass ein Mitschneiden nicht erlaubt ist, ist es derzeit in BoxToGo nicht vorgesehen.
Grundsätzlich möglich ist es, wenn auch etwas aufwendig. Musste mal googeln.
Siehe auch http://avm.de/service/fritzbox/fritzbox ... schneiden/
Oder http://praxistipps.chip.de/festnetz-tel ... ppts_32239
Grundsätzlich möglich ist es, wenn auch etwas aufwendig. Musste mal googeln.
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Alexander Miehlke
http://www.almisoft.de
http://www.boxtogo.de
http://www.surflog.net
E-Mail: info@almisoft.de
Tel. 030-70206375
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Re: anrufe mitschneiden
Das stimmt m.E. nicht. Wenn man die Erlaubnis des Gegenübers einholt, ist es meiner Meinung nach erlaubt.almisoft hat geschrieben:Abgesehen davon, dass ein Mitschneiden nicht erlaubt ist,…
BoxToGo:Pro 3.8
FRITZ!BOX:7490 OS7.27 4 fritz!dect200, fritz!dect 440, fritz!dvb-c, fritz!Rep
Tel:1C5, 1MT-F, 1Dect
LAN:5PCs, MR401, TV, PS4
WLAN:2x SGT 10.1N 8.1.0, 2x SGS6 7.0, 2x SGJ7 8.1.0
VDSL:292,0/46,7MB
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Re: anrufe mitschneiden
Genau so ist es. Wenn das nicht so wäre, könnte man heute fast jedes Call-Center bzw. jeden Services-Anbieter verklagen.almiandy hat geschrieben:Das stimmt m.E. nicht. Wenn man die Erlaubnis des Gegenübers einholt, ist es meiner Meinung nach erlaubt.almisoft hat geschrieben:Abgesehen davon, dass ein Mitschneiden nicht erlaubt ist,…
Dort ist diese Abfrage auf Zustimmung der Aufzeichnung schon fast Standard:-)
MfG
Re: anrufe mitschneiden
Die Rechtslage: Dürfen Sie Telefongespräche mitschneiden?
Grundsätzlich ist die unerlaubte Aufzeichnung von Telefongesprächen in Deutschland verboten und strafbar (§ 201 Absatz 1, Strafgesetzbuch). Demnach dürfen Sie kein Telefonat aufzeichnen, wenn Ihnen nicht das Einverständnis des Gesprächspartners vorliegt. Dies dürfte in der Regel nicht der Fall sein – zumal Sie dieses Einverständnis im Zweifelsfall nachweisen müssten, es also schriftlich vorliegen sollte.
Es gibt diverse Mitschnitt Apps für Android, die teilweise auch vollautomatisch jedes Gespräch mitschneiden - diese nehmen aber über das Mikrofon nur die eigene Stimme auf und berücksichtigen damit die Rechtslage in Deutschland. Sprich eigene Stimme aufnehmen ist erlaubt - Gesprächspartner aber nicht. und dabei reicht es, soweit ich weiß auch nicht den Gesprächspartner bei schon laufender Aufnahme um die Erlaubnis zu fragen - denn bis man die Frage stellt macht man sich strafbar und sagt der Gesprächspartner Nein hat man sich vollends strafbar gemacht.
Und selbst wenn er ja sagt, so wird es schwierig das hinterher zu beweisen, wenn der andere Anzeige erstattet, weil man ihn unerlaubt aufgenommen hätte. Normalerweise werden solche Aufnahmen vor Gericht nicht als Beweis anerkannt - zumindest deren Inhalt, zumal die Aufnahme als solche schon der Beweis für die Straftat ist.
Naja lassen wir das...
Aber warum muss heutzutage immer die Technik alles für uns machen. Es gibt auch sog. Gesprächsnotizblöcke - wahlweise auch als Vorlage zum Ausdrucken, da kann man oben das Datum, die Uhrzeit, den Namen und die Nummer des Gesprächspartners eintragen und dann munter Notiz machen, wahlweise nur das wichtige oder in Stichpunkten das Gespräch mitschreiben.
Aber Moment, so eine Funktion gibt es bei BoxToGo ja in der Anrufliste, nennt sich Kommentar, da kannst Du auch munter drauf losschreiben, Zeilenumbrüche machen und alles ist hinterher in der Liste sichtbar - ich weiß zwar nicht wieviele Zeichen Alexander für einzelne Kommentare vorgesehen hat, aber für das wichtigste dürfte es reichen.
Ich denke mal es ist nicht umsonst nicht erlaubt, Telefongespräche einfach so mitzuschneiden, denn mir persönlich wäre nicht wohl dabei, wenn private Telefongespräche als Tonaufnahme bei einem meiner Gesprächspartner als Tonaufnahme rumdümpeln, ganz egal, wie gut ich die Leute kenne und ganz egal, wie belanglos das Gespräch sein mag.
Grundsätzlich ist die unerlaubte Aufzeichnung von Telefongesprächen in Deutschland verboten und strafbar (§ 201 Absatz 1, Strafgesetzbuch). Demnach dürfen Sie kein Telefonat aufzeichnen, wenn Ihnen nicht das Einverständnis des Gesprächspartners vorliegt. Dies dürfte in der Regel nicht der Fall sein – zumal Sie dieses Einverständnis im Zweifelsfall nachweisen müssten, es also schriftlich vorliegen sollte.
Es gibt diverse Mitschnitt Apps für Android, die teilweise auch vollautomatisch jedes Gespräch mitschneiden - diese nehmen aber über das Mikrofon nur die eigene Stimme auf und berücksichtigen damit die Rechtslage in Deutschland. Sprich eigene Stimme aufnehmen ist erlaubt - Gesprächspartner aber nicht. und dabei reicht es, soweit ich weiß auch nicht den Gesprächspartner bei schon laufender Aufnahme um die Erlaubnis zu fragen - denn bis man die Frage stellt macht man sich strafbar und sagt der Gesprächspartner Nein hat man sich vollends strafbar gemacht.
Und selbst wenn er ja sagt, so wird es schwierig das hinterher zu beweisen, wenn der andere Anzeige erstattet, weil man ihn unerlaubt aufgenommen hätte. Normalerweise werden solche Aufnahmen vor Gericht nicht als Beweis anerkannt - zumindest deren Inhalt, zumal die Aufnahme als solche schon der Beweis für die Straftat ist.
Naja lassen wir das...
Aber warum muss heutzutage immer die Technik alles für uns machen. Es gibt auch sog. Gesprächsnotizblöcke - wahlweise auch als Vorlage zum Ausdrucken, da kann man oben das Datum, die Uhrzeit, den Namen und die Nummer des Gesprächspartners eintragen und dann munter Notiz machen, wahlweise nur das wichtige oder in Stichpunkten das Gespräch mitschreiben.
Aber Moment, so eine Funktion gibt es bei BoxToGo ja in der Anrufliste, nennt sich Kommentar, da kannst Du auch munter drauf losschreiben, Zeilenumbrüche machen und alles ist hinterher in der Liste sichtbar - ich weiß zwar nicht wieviele Zeichen Alexander für einzelne Kommentare vorgesehen hat, aber für das wichtigste dürfte es reichen.
Ich denke mal es ist nicht umsonst nicht erlaubt, Telefongespräche einfach so mitzuschneiden, denn mir persönlich wäre nicht wohl dabei, wenn private Telefongespräche als Tonaufnahme bei einem meiner Gesprächspartner als Tonaufnahme rumdümpeln, ganz egal, wie gut ich die Leute kenne und ganz egal, wie belanglos das Gespräch sein mag.
Re: anrufe mitschneiden
Um das noch hinzuzufügen: das Fritz!Fon C4 bietet die Funktion Gespräche auf dem Anrufbeantworter mitzuschneiden - dies ist aber nicht ohne großen Aufwand möglich - zuerst kommt eine Abfrage ob alle Teilnehmer dem Mitschnitt zugestimmt haben, nach Bestätigung muß man den Anrufbeantworter für die Aufnahme auswählen und dann noch einmal auf Mitschnitt drücken. Ist also relativ großer Aufwand, der vom Gesprächspartner nicht unbemerkt bleibt, so daß es wirklich nur gemacht werden kann und sollte, wenn der Gesprächspartner vorher informiert wurde und es sinnvoll ist, z.B. wenn der andere eine längere Wegbeschreibung oder Besorgungsliste durchgibt, damit man sie sich später in Ruhe notieren kann.